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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Webshop
Eins Zwei Drei Druck Todeschini KG

(im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt)

 
I. Geltungsbereich

(1)  Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2)  Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts-  oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen, sind für den Auftragnehmer nicht verbindlich. Auch dann nicht, wenn vom Auftraggeber Bezug genommen wird und der Auftragnehmer im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
(3)  Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.
(4)  Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.
(5)  Bei Lieferungen des Auftragnehmers in das EU-Ausland ist der Auftraggeber bei sonstigem Schadenersatz verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die gegenständliche Lieferung relevanten rechtlichen Vorschriften des Lieferstaates mitzuteilen, welche vom EU-Standard abweichen.

II. Vertragsabschluss

(1)  Bei Bestellungen über den Onlineshop gilt: Durch Klicken auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren bzw. Dienstleistungen ab und akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die daraufhin versendeten automatischen Bestelleingangsbestätigungen dokumentieren, dass die Bestellung des Auftraggebers beim Auftragnehmer eingegangen ist, stellen aber noch keine Annahme des Angebots dar. Die Daten jedes einzelnen Auftrags sind für die Bestandsdauer des Kundenaccounts archiviert und im Kundenmenü abrufbar. Die Druckdaten werden nach 3 Monaten gelöscht. Der Vertragstext selbst wird jedoch nicht gespeichert und ist somit nicht mehr nachträglich für den Auftraggeber einsehbar. Der Auftragnehmer empfiehlt daher, dass der Auftraggeber die E-Mails im Zuge der Auftragsabwicklung archiviert sowie die dem Auftrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abruft und für die Aufbewahrung ausdruckt. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber dazu einen Link in der Auftragsbestätigung zur Verfügung.
(2)  Mündliche und Fernmündliche Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahmeerklärung des Auftragnehmers zustande.  Vorarbeiten des Auftragnehmers vor der Angebotsannahme, wie etwa die Prüfung der Druckdaten und die Einholung der Datenfreigabe, stellen noch keine Annahme des Angebots dar.

III. Preise

(1)  Alle auf www.einszweidreidruck.at angeführten oder sonst durch den Auftragnehmer genannten Preise gelten ab Werk. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
(2)  Wenn nichts anderes auf www.einszweidreidruck.at angegeben ist, handelt es sich bei allen auftragsbezogenen Materialien wie Bedruckstoffe (Papier, Karton usw.), Druckvorrichtungen (Filme, Repros, Platten, Stanzformen usw.) und Buchbindematerialien, sowie bei allen Vertriebssonderkosten (Sonderverpackungen usw.) um Tagespreise, die der jeweiligen Preissituation zum Produktionszeitpunkt angepasst werden können. Die Bestimmungen des vorigen Satzes gelten nicht, wenn der Auftraggeber Konsument ist. In den Preisen ist nur die einfache Verpackung (Umhüllung) der Druckererzeugnisse enthalten.
(3)  Für Übertragungsfehler übernimmt der Auftragnehmer, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung oder Gewährleistung.

IV. Rechnungsbetrag, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

(1)  Der Auftragnehmer fakturiert seine Lieferungen und Leistungen mit dem Tage, an dem er auch teilweise liefert, für den Auftraggeber einlagert oder für ihn auf Abruf bereithält.
(2)  Es gilt die vom Auftraggeber bei seiner Bestellung gewählte Zahlungsmethode. Der Auftragnehmer behält sich vor, im Einzelfall die Auswahl der Zahlungsarten einzuschränken. Die eingegebenen Daten werden nicht beim Auftragnehmer gespeichert, jedoch ggf. beim jeweiligen Zahlungsanbieter.
(3)  Die Zahlung erfolgt im Allgemeinen entweder per Barzahlung, per Vorkasse oder per Rechnung sowie bei der Bestellung im Webshop per Kauf auf Rechnung, per Sofortüberweisung, über PayPal oder Kreditkarte. Für die Durchführung der Zahlung im Webshop bedient sich der Auftragnehmer eines externen Zahlungsdienstleisters, nämlich der Fa. Unzer E-Com GmbH, Vangerowstraße 18, 69115 Heidelberg sowie Unzer Luxembourg S.A. 
Paypal, Unzer E-Com GmbH, bzw. Unzer Luxembourg erhalten zum Zweck der Durchführung der Zahlung die vom Auftraggeber eingegebenen personenbezogenen Daten und Zahlungsdaten übermittelt. Näheres kann der Datenschutzerklärung entnommen werden, welche hier abrufbar ist: https://www.einszweidreidruck.at/datenschutz
(4)  Weitere Zahlungsarten werden nicht angeboten und zurückgewiesen. Der Auftragnehmer behält sich vor, einzelne Zahlungsarten nicht allen Auftraggebern anzubieten.

V. Auftragsabwicklung

(1)  Vom Auftragnehmer vorgelegte Druck- und/oder Ausführungsvorlagen sind vom Auftraggeber auch bezüglich aller für die Verwendung des Packmittels wesentlichen und geforderten Eigenschaften zu prüfen. Sind Berichtigungen erforderlich, so müssen diese deutlich kenntlich gemacht werden.
(2)  Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhalts einer Auftragsbestätigung vom Bestellbrief müssen unverzüglich und schriftlich erhoben werden. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt als genehmigt, sollte der Auftragsbestätigung nicht binnen sechs Tagen widersprochen werden.
(3)  Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber zu prüfen und dem Auftragnehmer zum Druck freizugeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Auftraggeber verschuldete oder verursachte Fehler. Telefonisch aufgegebene Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Die Freigabe gilt auch bei Korrekturen für das Produkt als Ganzes. Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Wird vom Auftraggeber als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein digitaler Proof zur Druckreiferklärung vorgelegt, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch das Fertigungsverfahren bedingt sind. Für verbindliche Vorlagen muss zusätzlich ein kostenpflichtiger Andruck erstellt werden.
(5)  Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen, einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes, zu Lasten des Auftraggebers. Abweichungen, die auf durch die Drucktechnik bedingte Unterschiede auf Grund von verschiedene Druckarten zurückzuführen sind, können nicht beanstandet werden.
(6)  Bei der Herstellung der Ware kann es produktionsbedingt zu Über- oder Unterlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge kommen. Lieferungen innerhalb dieser Toleranz stellen eine ordnungsgemäße Erfüllung durch den Auftragnehmer dar. Der Auftraggeber hat den Preis für die tatsächlich gelieferte Ware zu bezahlen.

VI. Lieferzeit, Lieferung, Lagerung

(1)  Pro Bestellung kann immer nur eine Produktionszeit gewählt werden. Bei Bestellung mehrerer Artikel mit unterschiedlichen Produktionszeiten richtet sich die Lieferzeit nach der längsten Produktionszeit der im Warenkorb befindlichen Produkte (Lieferzeit = Dateneingang + Produktionszeit + Versandlaufzeit). Die standardmäßige Versandlaufzeit beträgt in der Regel bei Zustellungen in Österreich1-2 Werktage. Bei Auswahl der Versandart EMS erhält der Auftraggeber die Ware innerhalb Österreichs am nächsten Tag zugestellt. Die Versandart EMS ist nur für Zustellungen in Österreich verfügbar! Die Lieferzeit beginnt ab dem Erhalt druckreifer Daten, die nach unseren Vorgaben übersendet wurden. Zu den Informationen betreffend Druckdatenaufbereitung siehe Sie Punkt VII. Zustellungen erfolgen nur werktags, Montag bis Freitag. Bestellungen und druckreife Daten, welche nach 14.00 Uhr beim Auftragnehmer eingehen, werden um einen Werktag verzögert geliefert.
(2) Lieferungen außerhalb Österreichs.
Zur Ermittlung des Zustelldatums für Lieferungen nach Deutschland, Italien und der Schweiz rechnen Sie bitte die Versandlaufzeiten des jeweiligen Zustelllandes hinzu.
(3)  Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist Erfüllung und Schadenersatz wegen Verspätung begehren oder einen Rücktritt vom Vertrag erst nach neuerlicher Setzung einer Nachfrist erklären. Die Nachfrist muss der Art und dem Umfang des Auftrages angemessen sein.
(4)  Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. – auch wenn sie bei Vor- oder Zulieferanten eintreten – verlängert sich, wenn der Auftragnehmer an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung behindert ist, die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird der Auftragnehmer von der Leistungsverpflichtung frei. Sofern die Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Auftragnehmer von seiner Leistungsverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.

VII. Satz-und Druckfehler, Korrekturen

(1)  Der Auftraggeber ist ohne gesonderte Zustimmung des Auftragnehmers nicht dazu berechtigt, die von ihm bereitgestellten Druckdaten und -vorlagen nachträglich zu ändern. Wünscht der Auftraggeber eine Änderung der Druckdaten/-vorlage, dann muss er den Auftrag längstens binnen 1 Stunde ab Betätigung des Feldes „Zahlungspflichtig bestellen“ stornieren anstatt die Druckdaten freizugeben und in der Folge einen neuen Auftrag mit neuen Druckdaten abschließen. Der Auftragnehmer ist diesfalls zur Verrechnung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr berechtigt.
(2)  Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber nur auf ausdrückliches Verlangen vorgelegt. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, auch ohne Vereinbarung darüber Korrekturabzüge vorzulegen. Auch in diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die Korrekturabzüge zu genehmigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Durchführung der Korrektur durch den Auftraggeber eine angemessene Frist zu setzen, nach deren Ablauf der Korrekturabzug automatisch als genehmigt gilt. Wird von der Vorlage eines Korrekturabzuges Abstand genommen, so haftet der Auftragnehmer für von ihm verschuldete Unrichtigkeiten der Druckausführung.

VIII. Annahmeverzug

(1)  Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen; kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als an dem Tage erfolgt, an dem die Annahme hätte vertragsgemäß erfolgen sollen; damit geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.
(2)  Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei vorliegendem Annahmeverzug oder auch bei Eintritt einer durch höhere Gewalt verursachten Lieferungsunmöglichkeit die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers selbst zu lagern oder bei einem Spediteur einzulagern.

IX. Beanstandungen, Gewährleistung

(1)  Ist der Auftraggeber Verbraucher, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Regeln. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gelten davon abweichend die nachfolgenden Absätze:
(2)  Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- oder Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in den sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgängen entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
(3)  Beanstandungen (Mängelrügen) wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung und bestimmt dem Auftragnehmer anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdecken, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten, nach dem die Ware den Betrieb des Auftragnehmers bzw. dessen Machtbereich verlassen hat, bei dem Auftragnehmer geltend gemacht werden.
(4)  Die Gewährleistungsfristen für bewegliche Sachen betragen drei Monate.
(5)  Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen.
(6)  Das Regressrecht nach § 933 b, zweiter Satz ABGB verjährt in zwei Jahren nach Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer.
(7)  Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber verzichtet darauf, bei wesentlichen Mängeln vom Vertrag zurückzutreten. Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, den Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
(8)  Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder die Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
(9)  Bei Teillieferung gelten diese Regelungen jeweils für den gelieferten Teil. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
(10) Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck, insbesondere wenn Andruck- und Auflagenpapier nicht übereinstimmen. Eine Garantie für die Echtheitseigenschaften von Farben, Bronzen, Lackierungen, Imprägnierungen, Kaschierungen und Gummierungen wird nur in jenem Ausmaß geleistet, in dem sich die Vorlieferanten dem Auftragnehmer gegenüber verpflichteten.
(11) Wird dem Auftraggeber als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein digitaler Proof zur Druckreiferklärung vorgelegt, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, müsste zusätzlich ein kostenpflichtiger Andruck erstellt werden.
(12) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind. Bei den eingesetzten Materialien gelten jene Toleranzen, die in den entsprechenden Lieferbedingungen der Zulieferanten enthalten bzw. bei diesen branchenüblich sind.
(13) Der Auftragnehmer haftet keinesfalls für Schäden, die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Auftraggebers entstanden sind.
(14) Können beanstandete Druckerzeugnisse dem Auftragnehmer nicht mehr rückgegeben werden, so findet eine Gewährleistung bzw. ein Schadenersatz nur dann statt, wenn eine genaue, einer anerkannten Qualitätskontroll-Methode entsprechende Mangeldokumentation dem Auftragnehmer vorgelegt wird. Der Auftraggeber anerkennt in einem solchen Fall eine auf einer anerkannten Qualitätssicherungsmethode basierende Qualitätsdokumentation des Auftragnehmers.

X. Haftungsbeschränkung

(1)  Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung sind beschränkt auf den Ersatz des voraussehbaren Schadens und die Höhe des Auftragswerts, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für die Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen des Auftragnehmers. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinn des UGB, haftet der Auftragnehmer darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen, es sei denn, der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit trifft einen leitenden Angestellten des Auftragnehmers.
(2)  Im Haftungsfalle kann darüber hinaus nur Geldersatz verlangt werden, wobei die Haftung auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt wird. Im Hinblick darauf wird dem Auftraggeber der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung empfohlen. Soweit ein Schaden auf einem Verschulden des Auftragnehmers (ausgenommen grobes Verschulden) beruht, ist er mit der Höhe des Auftragswertes (d. i. Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) begrenzt. Entgangener Gewinn und der Ersatz von Folgeschäden kann nicht eingefordert werden.
(3)  Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens bzw. innerhalb von drei Jahren ab Lieferung bzw. Leistungserbringung gerichtlich geltend zu machen. Nach einem Jahr ab Lieferung bzw. Leistungserbringung durch den Auftragnehmer trifft den Auftraggeber die Beweislast. Die Vorschriften dieses Absatzes gelten nicht, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist.
(4)  Kommt eine Haftung des Auftragnehmers in Betracht, so wird er in der Höhe von der Haftung befreit, in der er bestehende und durchsetzbare Ansprüche gegen zuliefernde oder weiterverarbeitende Unternehmen an den Auftraggeber abtritt. Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen.
(5)  Die Haftungsbeschränkungen sind vollinhaltlich allfälligen Abnehmern zu überbinden, mit der Verpflichtung zur weiteren Überbindung. Der Liefergegenstand bietet nur jene Sicherheit, die unter Beachtung der materialspezifischen Eigenschaften erwartet werden kann.

XI. Beigestellte Materialien und Daten

(1)  Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass auch bei einer IT-Infrastruktur nach dem aktuellen Stand der Technik Datenverlust nie ganz auszuschließen ist.
(2)  Der Auftraggeber hat bei der Bereitstellung der Daten die im Zuge der Bestellung auf www.einszweidreidruck.at angeführten Anforderungen (u.a. bezüglich Dateiformat, Auflösung, Schriftarten, Farbprofil, etc.) einzuhalten.

XII. Eigentumsrecht

Die von dem Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, Arbeitsbehelfe und Zwischenerzeugnisse, insbesondere Schriftsätze, Datenträger, Druckplatten, Filme, Lithografien, Platten, Matern, Stanzen, Stereos und Galvanos und andere für den Produktionsprozess erforderliche Behelfe (Druckvorrichtungen) sowie die bearbeiteten Daten bleiben das Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Auch eine Ausfolgung zur Nutzung erfolgt nicht. Dies gilt auch für die Arbeitsbehelfe (Druckvorrichtungen) und Daten, welche im Auftrag des zur Lieferung verpflichteten Auftragnehmers von einem anderen Unternehmen hergestellt wurden.

XIII. Urheberrecht

Insoweit der Auftragnehmer selbst Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber mit der Abnahme der Lieferung nur das nichtausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten; im Übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, in der Hand des Auftragnehmers unberührt. Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Recht zu, die von ihm hergestellten und bereitgestellten Gestaltungsvorlagen, Bilder und Gestaltungselemente zur Herstellung von Vervielfältigungsmittel und Druckerzeugnisse zu benutzen.

XIV. Zusicherungen des Auftraggebers

(1)  Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Vorlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt.
(2)  Werden vom Auftraggeber Bilder, Logos etc. in unsere Gestaltungsvorlagen eingebaut, so sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass er zu dieser eingeschränkten Weitergabe der Nutzung berechtigt ist. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, dass er diese Bilder, Logos etc. nur zur Bearbeitung des konkreten Auftrages verwendet.
(3)  Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer ferner zu, dass die dem Auftrag zugrundeliegenden Daten keine rechtswidrigen Inhalte (z.B. nach dem Verbotsgesetz oder dem Pornographiegesetz) aufweisen. Schon der begründete Verdacht, dass die dem Auftragnehmer angelieferten Daten gegen derartige Rechtsvorschriften verstoßen, berechtigt den Auftragnehmer zu einem sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Der Auftraggeber kann daraus über die Rückforderung des bezahlten Entgelts hinaus keine Ansprüche ableiten.
(4)  Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer gegenüber allen Nachteilen aufgrund einer Rechtswidrigkeit der Daten und/oder Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, vollkommen schad- und klaglos zu halten. Dazu zählen auch die angemessenen Kosten einer außergerichtlichen Rechtsverteidigung. Der Auftragnehmer muss solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse des Auftragnehmers dem Verfahren bei, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

XV. Eigentumsvorbehalt

(1)  Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Lieferpreises Eigentum des Auftragnehmers.

XVI. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Auftragsabmachungen

(1)  Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss von Kollisionsnormen, welche die Anwendung einer anderen Rechtsordnung vorsehen. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
(2)  Die Vertragssprache ist Deutsch.
(3)  Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Auftragnehmers.
(4)  Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertragsverhältnisses, das diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegt, oder für Rechtsstreitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen ist für Klagen des Auftragnehmers nach Wahl des Auftragnehmers der Gerichtsstand des Auftragnehmers oder der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers, für Klagen gegen den Auftragnehmer ausschließlich der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers. Ist der Auftraggeber Konsument, gilt davon abweichend § 14 KSchG.
(5)  Alle Auftragsabmachungen einschließlich nachträglicher Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Abreden, z.B. durch Mitarbeiter des Außendienstes, soweit sie nicht schriftlich bestätigt werden, gelten als nicht erfolgt.

XVII. Belehrung über das Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht

Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht (nachfolgend einheitlich „Widerrufsrecht“ genannt)

Wenn Sie Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes sind, haben Sie das Recht, Ihre Vertragserklärung oder einen bereits zustande gekommenen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Im Falle eines Kaufvertrags beginnt die Widerrufsfrist an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Falls Sie die Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese Waren getrennt geliefert werden, beginnt die Widerrufsfrist an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Sofern wir unserer Informationspflicht über das Bestehen des Widerrufsrechts (Bedingungen, Fristen und Vorgangsweise für die Ausübung dieses Rechts) Ihnen gegenüber nicht nachgekommen sind, verlängert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate. Holen wir die Informationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab Vertragsabschluss bzw. ab Inbesitznahme der Ware, oder bei getrennter Lieferung der letzten Ware, nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem Sie diese Information erhalten.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

Eins Zwei Drei Druck Todeschini KG

Anton-Öfner-Straße 27
A-6130 Schwaz
Tel. 0043 5242 62965

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das hier abrufbare Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie Ihre Vertragserklärung oder einen bereits zustande gekommenen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an


Eins Zwei Drei Druck Todeschini KG

Anton-Öfner-Straße 27
A-6130 Schwaz

zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. 

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Sie haben kein Widerrufsrecht bei Verträgen über:

•   Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde;

•   Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;

•   Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen;

 Ende der Belehrung über das Rücktritts-/Widerrufsrecht

XVIII. Datenschutz

Der Kunde bestätigt die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung der Fa. Eins Zwei Drei Druck Todeschini KG, in welchem alle erforderlichen Informationen zur Verarbeitung der Daten und zu meinen (unseren) Rechten angeführt sind, und welches unter https://www.einszweidreidruck.at/datenschutz jederzeit eingesehen werden kann.
Der Kunde willigt in die Datenverarbeitung lt. Datenschutzerklärung ein.

Weiters wurde der Kunde über die Verschlüsselung von pdf-Anhängen in Email-Nachrichten aufgeklärt. PDF-Anhänge in Emails werden NICHT verschlüsselt.

XIX. Information zur Online-Streitbeteiligung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.